Gründlicher Erweiß, daß die, von dem Königl. Geheimen Rath, und Rittern, Herrn Freyherrn von Gersdorff, als vormahligem Staller der Landschaft Eyderstedt, unter dem dato des 13 Aprilis und 16 Junii a. p. abgegebene, von einigen Eyderstedschen Lehns-Leuten angefochtene, und auf deren Ansuchen, von dem Königlichen Ober-Gerichte auf Gottorff, in suspenso gesetzte Verfügunge, Vernunft, und natürliche Billigkeit, wie auch Landesherrliche, dem allgemeinen Wohlstand unentbehrliche, und also unveränderliche Gesetze, zum Grunde haben, die dagegen behauptete widrige Gewohnheit aber, an sich unerfindlich, überhaupt aber unvernünftig, kraftlos, und strafbar sey
- Jahr:
- 1736
- Importdatum:
- 21.03.2012
Teil eines mehrbändigen Werkes – Band 1